Pkw-Klassen B, BE ausführliche Informationen finden Sie hier...

B

Kraftwagen bis 3,5 t zG
       Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
       Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Motorradklassen Mofa, M, A1, A ausführliche Informationen finden Sie hier...

Mofa

Mofa
       bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

M

zweirädige Kleinkrafträder / zweirädige Fahrräder mit Hilfsmotor
       Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bbH.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

S

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
      
bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren-/Antriebsarten :  Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1

Leichtkrafträder
       Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH fahren.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A
beschränkt

mittelschwere Krafträder
       Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A
unbeschränkt

schwere Krafträder
       Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lkw-Klassen C1, C1E, C, CE ausführliche Informationen finden Sie hier...

C1

leichter LKW
       Kraftwagen über 3,5 t zG* bis 7,5 t zG und Anhänger bis 750 kg zG
Mindestalter: 18 (21) Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

C1E

leichter Lastzug
       Kraftwagen über 3,5 t zG* bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Mindestalter: 18 (21) Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

C

schwerer LKW
       Kraftwagen über 3,5 t zG* (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zG*
Mindestalter: 18 (21) Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

CE

schwerer Lastzug
       Kraftwagen über 3,5 t zG* (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG*
Mindestalter: 18 (21) Jahre
Vorbesitz: Klasse C
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klassen für Landmaschinen und Traktoren ausführliche Informationen finden Sie hier...

L

Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h bbH
Stapler bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

T

Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirschaft, auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft
Mindestalter: 16 (18) Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit