Was darf ich mit den Klassen fahren?
Mofa
Mofa
M
zweirädige Kleinkrafträder
zweirädige Fahrräder mit Hilfsmotor
S
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1
Leichtkrafträder
A beschränkt
mittelschwere Krafträder
A unbeschränkt
schwere Krafträder
Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH*, einsitzig.
Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bbH*.
bbh.max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren- / Antriebsarten:
Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH* fahren.

Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
Mofa
15
M
16
S
16
A1
16
A beschränkt
18
A unbeschränkt
25
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Mofa
In einem speziellen Mofakurs:
Theorie
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
oder:
Die Ausbildung soll normalerweise in einem gesonderten Kurs erfolgen, der mindestens 6 Doppelstunden Theorie umfasst. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klasse M, A1 oder A unterrichtet werden. In diesem Fall müssen sie den gesamten Grundstoff (12 Doppelstunden) und zusätzlich mindestens 2 Doppelstunden speziellen Motorradunterricht besuchen, weil nur so sichergestellt ist, dass sie alle wesentlichen Unterrichtsthemen mitbekommen.

In jedem Fall ist für jeden Bewerber außerdem eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten Dauer vorgeschrieben.

Praxis
90 Minuten Grundausbildung
M, S
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
A1, A beschränkt, A unbeschränkt
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Mofa
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 20 Fragen – ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Praktische Prüfung entfällt
M, S
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Praktische Prüfung
die praktische Prüfung dauert 30 Minuten
- Sie fahren innerhalb von Ortschaften
A1, A beschränkt ,A unbeschränkt
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und A unbeschränkt
mindestens 45 Minuten bei Klasse A1
Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Mofa
Lichtbild
M,  S, A1, A beschränkt, A unbeschränkt
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Wissenswertes
Mofa
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
M
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer bbH* von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

S
-
A1
Wenn der "alte" Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt.
A beschränkt
Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Karfträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.
A unbeschränkt
-
* bbh = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit