| Was darf ich mit den Klassen
fahren? |
| Mofa
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M
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zweirädige Kleinkrafträder |
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zweirädige Fahrräder mit
Hilfsmotor |
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S
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dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
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A1
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A beschränkt
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mittelschwere Krafträder |
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A unbeschränkt
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| Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h
bbH*, einsitzig. |
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| Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr
als 45 km/h bbH*. |
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bbh.max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren- / Antriebsarten:
Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung |
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| Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr
als 11 kW Motorleistung.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen
Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH* fahren. |
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| Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen
alle Krafträder gefahren werden. |
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| Motorrad über 25 kW Motorleistung oder
einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. |
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| Sie müssen mindestens ...
Jahre alt sein: |
| Mofa
|
M
|
S
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A1
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A beschränkt
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A unbeschränkt
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| Wie lange dauert die Ausbildung
mindestens? |
Mofa
| In einem speziellen Mofakurs: |
| Theorie |
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6 Doppelstunden in einem speziellen
Mofakurs |
| oder: |
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Die Ausbildung soll normalerweise in einem
gesonderten Kurs erfolgen, der mindestens 6 Doppelstunden Theorie umfasst.
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt
unterrichtet.
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer
Teilnehmerzahl nicht zustande dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit
den Fahrschülern der Klasse M, A1 oder A unterrichtet werden. In diesem
Fall müssen sie den gesamten Grundstoff (12 Doppelstunden) und
zusätzlich mindestens 2 Doppelstunden speziellen Motorradunterricht
besuchen, weil nur so sichergestellt ist, dass sie alle wesentlichen
Unterrichtsthemen mitbekommen.
In jedem Fall ist für jeden Bewerber
außerdem eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten Dauer
vorgeschrieben. |
| Praxis |
| |
90 Minuten Grundausbildung |
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M, S
| Theorie |
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12 Doppelstunden Grundstoff und |
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2 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis |
| Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler - Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt) |
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A1,
A beschränkt,
A unbeschränkt
| Theorie |
| |
12 Doppelstunden Grundstoff und |
| |
4 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis |
| Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt) |
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5 Fahrstunden Überland |
| |
4 Fahrstunden Autobahn |
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) |
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3 Fahrstunden Überland |
| |
2 Fahrstunden Autobahn |
| |
1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
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| Welche Prüfung muss ich
machen? |
Mofa
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 20 Fragen ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung
nicht bestanden) |
| Praktische Prüfung entfällt |
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M, S
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung
nicht bestanden) |
Praktische Prüfung
die praktische Prüfung dauert 30 Minuten
- Sie fahren innerhalb von Ortschaften |
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A1,
A beschränkt
,A unbeschränkt
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung
nicht bestanden) |
| Praktische Prüfung |
| |
Die praktische Prüfung dauert mindestens
60 Minuten bei Klasse A beschränkt und A unbeschränkt |
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mindestens 45 Minuten bei Klasse A1 |
| Sie fahren innerhalb und
außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße |
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Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
| Mofa
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M, S, A1,
A beschränkt, A unbeschränkt
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Lichtbild |
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Sehtest |
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Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen |
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| Wissenswertes |
Mofa
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Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf
Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. |
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Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich
welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine
Prüfbescheinigung |
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M
| Als Kleinkrafträder gelten auch
Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer bbH* von max. 50 km/h,
wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
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|
S
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A1
| Wenn der "alte" Führerschein Klasse
3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit
erteilt. |
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A beschränkt
| Wer den "alten" Führerschein der Klasse
1a hat und leistungsunbegrenzte Karfträder fahren möchte, muss
den Führerschein umtauschen. |
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A unbeschränkt
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| * bbh = bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit |