Was darf ich mit den Klassen fahren?
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG*
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehenrename
- Anhänger bis 750 kg zG*
- Anhänger über 750 kg zG*, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollenrename
Anhänger über 750 kg zG*, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG*, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Sie müssen mindestens ... Jahre alt seinrename
Klasse B
18
Klasse BE
18
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Klasse B
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Klasse BE
Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Klasse B
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen – ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Praktische Prüfung ist abzulegen
(sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße)
Klasse BE
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
(sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße)
Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sindrename
Klasse B und BE
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Außerdem ist zu beachten
Klasse B
-
Klasse BE
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Wissenswertes
Klasse B und BE
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben
dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG*).
dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren.
Diese Klassen werden auf das 65. Lebensjahr befristet.
- Danach können diese Klassen nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Wer nicht umschreiben lässt, darf ab dem 65. Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zG* fahren.
- Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden.
Wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen (über 12 t zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen.
Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, L(2) und M(3) unbefristet, die Klassen C1(1) und C1E(1) befristet auf das 65. Lebensjahr erteilt.
(1) Klasse C1 und C1E = Kfz bis 7,5 t zG* mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen
(2) Klasse L = Traktoren bis 32 km/h bbH**, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH**
(3) Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
* zG = zulässige Gesamtmasse
** bbh = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit