| Was darf ich mit den Klassen
fahren? |
Klasse B
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Kraftwagen bis 3,5 t zG* |
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Mit der Klasse B dürfen Sie
mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehenrename |
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- |
Anhänger bis 750 kg zG* |
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- |
Anhänger über 750 kg zG*, wenn
die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse
des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von
Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t |
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Klasse BE
| Seit dem 1.1.1999 benötigen
Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem
Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollenrename
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Anhänger über 750 kg zG*, wenn
die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des
Pkw, |
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Anhänger über 750 kg zG*, wenn
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer
ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger
und Pkw größer ist als 3,5 t. |
| Mit der alten Klasse
3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen
- z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug
ziehen. |
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| Sie müssen mindestens
... Jahre alt seinrename |
| Klasse B
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Klasse BE
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| Wie lange dauert die Ausbildung
mindestens? |
Klasse B
| Theorie |
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12 Doppelstunden Grundstoff und |
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2 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis |
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Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig
von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
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5 Fahrstunden Überland |
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4 Fahrstunden Autobahn |
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
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Klasse BE
| Theorie |
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Theoretische Ausbildung ist nicht
vorgeschrieben |
| Praxis |
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Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig
von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
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3 Fahrstunden Überland |
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1 Fahrstunde Autobahn |
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1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
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| Welche Prüfung muss ich
machen? |
Klasse B
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Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung
nicht bestanden) |
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Praktische Prüfung ist abzulegen
(sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts,
Autobahn und Kraftfahrstraße) |
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Klasse BE
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Theorieprüfung entfällt |
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Praktische Prüfung ist abzulegen
(sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts,
Autobahn und Kraftfahrstraße) |
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Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sindrename
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Klasse B und BE
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Lichtbild |
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Sehtest |
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Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen |
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| Außerdem ist zu
beachten |
| Klasse B
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Klasse BE
| Sie benötigen den Führerschein
der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden
haben. |
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| Wissenswertes |
Klasse B und BE
| Wenn Sie den Führerschein
der "alten" Klasse 3 haben |
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dürfen Sie Züge mit maximal
3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG*). |
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dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse
C1(1) bzw. C1E(1) fahren. |
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Diese Klassen werden auf das 65.
Lebensjahr befristet. |
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Danach können diese Klassen nach Vorlage
eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand und das
Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden. |
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Wer nicht umschreiben lässt,
darf ab dem 65. Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zG* fahren.
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Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E
beim Umtausch unbefristet erteilt wurden. |
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Wenn Sie Fahrzeugkombinationen
fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen (über
12 t zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem
50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen
- umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung
über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. |
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Ansonsten müssen Sie Ihren
alten Führerschein nicht umtauschen. |
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Wenn Sie Ihren Führerschein
umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, L(2) und M(3) unbefristet, die
Klassen C1(1) und C1E(1) befristet auf das 65. Lebensjahr erteilt. |
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| (1) |
Klasse C1 und C1E = Kfz bis 7,5 t zG* mit
Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die
Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse
der Kombination 12 t nicht übersteigen |
| (2) |
Klasse L = Traktoren bis 32 km/h bbH**, Stapler
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH** |
| (3) |
Klasse M = Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h |
| * |
zG = zulässige Gesamtmasse |
| ** |
bbh = bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit |
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