Was darf ich mit den Klassen fahren?
C1
leichter LKW
C1E
leichter Lastzug
C
schwerer LKW
CE
schwerer Lastzug
Kraftwagen über 3,5 t zG* bis 7,5 t zG*
und
Anhänger bis 750 kg zG*
Kraftwagen über 3,5 t zG* bis 7,5 t zG*
und
Anhänger über 750 kg zG*
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Kraftwagen über 3,5 t zG* (nach oben keine Beschränkung)
und
Anhänger bis 750 kg zG*
Kraftwagen über 3,5 t zG* (nach oben keine Beschränkung)
und
Anhänger über 750 kg zG*
Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
C1*
18
C1E*
18
C*
18
CE*
18
*(Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.)
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
C1
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff und
6 Doppelstunden Zusatzstoff
C1E
Keine Theorieausbildung
C
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff und
10 Doppelstunden Zusatzstoff
CE
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff und
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

+

  C1 C1E Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E
Solo Zug Gesamt
Überland 3 3 1 3 4
Autobahn 1 1 1 1 2
Dunkelheit 1 1 0 2 2
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

+

  B auf C C1 auf C C auf CE Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
Solo Zug Gesamt
Überland 5 3 5 3 5 6
Autobahn 2 1 2 1 2 3
Dunkelheit 3 1 3 0 3 3
Welche Prüfung muss ich machen?
C1
Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung bestanden
C1E
Keine Theorieprüfung
C, CE
Theorie
Jeweils ein Fragebogen mit 30 Fragen – bei weniger als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung bestanden
Praxis
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 45 Minuten – Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
Praxis
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 60 Minuten – Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße
Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
C1; C1E, C, CE
Lichtbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Außerdem ist zu beachten:
C1
Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen
C1E
Sie müssen den Führerschein der Klasse C1 besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben.
C
Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen.
CE
Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben.
Wissenswertes
C1; C1E, C, CE
Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem
50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren.
* zG = zulässige Gesamtmasse
** bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
*** von Augenarzt, Arbeitsmediziner, Betriebsmediziner oder Gutachterstelle für Fahreignung