Was darf ich mit den Klassen fahren?
Klasse L
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH*
Stapler bis 25 km/h
Klasse T
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH* in der Land- oder Forstwirschaft, auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH* in der Land- oder Forstwirtschaft

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
Klasse L
16
Klasse T
16
Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH* fahren.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Klasse L
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Klasse T
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff und
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich machen?
Klasse L
Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
(bei weniger als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung bestanden)
Praxis
Praktische Prüfung entfällt
Klasse T
Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
(bei weniger als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung bestanden)
Praxis
Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Dazu gehören: Abfahrtkontrolle und Trennen des Zuges, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften.
Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Klasse L und T
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Wissenswertes
Klasse L und T
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt.
bbh = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit