Für Ihre Sicherheit - Unfallschutz im theoretischen und praktischen Unterricht und auf dem Weg dorthin!

Warum bietet Ihnen Ihre Fahrschule eine Unfallversicherung an?

Allgemein herrscht die Meinung, dass die Fahrschule für Unfälle während der Fahrstunde aufkommen muss. Nur wenige Fahrschüler und Eltern wissen, dass der Fahrlehrer jedoch nur dann haftet, wenn ihn ein Verschulden am Unfall trifft.

Grundsätzlich kann man sagen, dass niemand für Schäden aufkommen muss, deren Verursachung er nicht zu vertreten hat. Eigentlich logisch - oder?

Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? - Pech gehabt!

 

Eine gesicherte Zukunft!

Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen.

Mit einer Maximalleistung von 104.000 Euro bei Vollinvalidität kann zumindest die Versorgungslücke ein wenig geschlossen oder z. B. eine Spezialausbildung finanziert werden.

 

Und die gesetzliche Unfallversicherung?

Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen.
Eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben.

 

Das Vertrauenspaket!

Die Fahrschule erhält keine Provision.
Ihre Adresse wird nicht an Versicherungsvertreter weitergegeben.
Die Leistung erfolgt unabhängig von eventuellen sonstigen Schadenersatzzahlungen.
Sie sind Ihrer Fahrschule nicht gleichgültig - deshalb bietet sie Ihnen diesen Unfallschutz.